Burges + Schnellbacher Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Know-how. Juristisch fundiert. 100% Qualität.

Wir über uns.

Die Kanzlei wurde im Jahr 2010 von Frau Rechtsanwältin Sabine Burges und Herrn Rechtsanwalt Marcus Schröter unter dem Namen Burges + Schröter Rechtsanwälte gegründet. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt seit Gründung auf den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gesellschafts- und Immobilienrecht. Im Laufe unserer Tätigkeit haben wir uns aufgrund zahlreicher Schnittstellen zusätzlich auf das Ehe- und Scheidungsrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert.
Durch den Eintritt von Frau Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher im Jahr 2020, haben wir unsere Kompetenz im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Versicherungsrecht verstärkt. Aufgrund Rückzugs von Herrn Rechtsanwalt Schröter aus der Geschäftsführung wird die Kanzlei seit dem Jahr 2021 von Frau Rechtsanwältin Burges und Frau Rechtsanwältin Schnellbacher unter dem Namen Burges + Schnellbacher Rechtsanwälte und Fachanwälte geführt.

Wir sind der Auffassung, dass nur eine Spezialisierung auf sich sinnvoll ergänzende Rechtsgebiete und das damit einhergehende umfassende Know-how unserem Anspruch nach höchster Qualität gerecht wird. Gerade bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen, die häufig aus Investitionen in Immobilien(fonds) oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen resultieren, sind neben den einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften fundierte Kenntnisse im Immobilien- und Gesellschaftsrecht für eine umfassende Beratung unerlässlich. Aufgrund langjähriger Banktätigkeit von Frau Rechtsanwältin Burges und Herrn Rechtsanwalt Schröter zeichnen wir uns durch ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge bankrechtlicher Problemstellungen sowie die Kenntnis interner Abläufe und Strukturen von Kreditinstituten aus. Durch die Fachanwaltschaften im Bank- und Kapitalmarktrecht von Frau Rechtsanwältin Burges und Frau Rechtsanwältin Schnellbacher sowie die zusätzliche Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Schröter zum Immobilienökonom ist maximale Qualität bei der Mandatsführung gewährleistet.

Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Expertise im Bank,- Kapitalanlage-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht haben wir uns zudem auf das Ehe- und Scheidungsrecht und dabei insbesondere auf die Auseinandersetzung auch komplexer Vermögenspositionen und Ehegattengesellschaften spezialisiert. Die Vertretung in der Aufhebungsversteigerung und Beratung zur Vermögensnachfolge rundet dieses Spektrum ab.

Individuelle und persönliche Beratung bildet für uns die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Unser Ziel ist eine Problemlösung, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich vernünftig und entsprechend umsetzbar ist.

Unser Kooperationspartner in der Schweiz:
Herr Rechtsanwalt und Notar Roger Burges in St. Gallen.