Kanzlei Burges Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei
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Versicherungsvertrag. Risikoabsicherung. 100% Vertretung.

Das Versicherungsrecht.

Es passiert immer wieder: Man wähnt sich gut versichert und muss im Schadensfall feststellen, dass die Versicherung die Leistung verweigert und sich auf Ausschlussklauseln im "Kleingedruckten" beruft. In diesen Fällen gesellt sich zum Schaden auch noch der Ärger mit der Versicherung. Oftmals handelt es sich bei Ausschlussklauseln im Versicherungsvertrag aber um unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass der Leistungsausschluss dann nicht greift. Es ist daher sinnvoll, sich gegen die Versicherung zu wehren und mit fachkundiger Hilfe die Versicherungsleistung einzufordern.

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen in insbesondere zu sämtlichen Fragen der Lebensversicherungsverträge zur Altersvorsorge, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung.

Wir zeigen Ihnen den Leistungsumfang der betreffenden Versicherung auf und welche Ansprüche Sie hieraus gegen den Versicherer stellen können. Tritt der Schadensfall ein und das Versicherungsunternehmen weigert sich zu leisten, machen wir nach ausgiebiger Fallprüfung Ihre Ansprüche falls nötig, auch gerichtlich geltend.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Gerne prüfen wir Ihre Verträge -auch im Vorfeld- auf etwaige "Schlupflöcher" und erörtern mit Ihnen, ob im Schadensfall das Risiko eines Leistungsausschlusses besteht. 

Zu unseren Mandanten zählen Versicherungsnehmer, die wir in allen Bereichen des Versicherungsrechts beraten und vor Gericht vertreten.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zu folgenden versicherungsrechtlichen Themengebieten:

  • Versicherungsvertragsrecht
  • Lebensversicherungen
  • Direkt/-Sofortversicherungen
  • Riester- und Rürupverträge
  • Kreditversicherung/Restschuldversicherung
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung